Art der baulichen Nutzung
Mit der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung bestimmt die Gemeinde, welche Bauvorhaben in einem Gebiet zugelassen werden sollen. Die möglichen Festsetzungen sind in der Baunutzungsverordnung aufgeführt.
Dort sind vier verschiedene Bauflächen vorgegeben: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen (siehe auch unten). Diese Flächen bezeichnen die allgemeine Art der baulichen Nutzung. Sie wird regelmäßig im Flächennutzungsplan dargestellt. In der Baunutzungsverordnung werden auch - jeweils mit einem besonderen Paragraphen - Baugebiete unterschieden, also die besondere Art der baulichen Nutzung. Falls erforderlich, kann sie auch im Flächennutzungsplan dargestellt werden. In Bebauungsplänen muss sie immer festgesetzt werden.
Welche bauliche Nutzung in den einzelnen Baugebieten jeweils zulässig ist, regelt auch die Baunutzungsverordnung. Die einzelnen Paragraphen enthalten jeweils eine grundsätzliche Klarstellung des Gebietszwecks sowie eine Auflistung der zulässigen Nutzungen und der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen. Die Gemeinde kann die allgemeine oder ausnahmsweise Zulässigkeit genauer bestimmen. Beispielsweise ist es möglich, die in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Tankstellen von vorneherein nicht zuzulassen. Wichtig bei solchen Verfeinerungen ist allerdings, dass der grundsätzliche Zweck eines Baugebietes nicht auf den Kopf gestellt wird.
ÜBERSICHT ARTEN DER BAULICHEN NUTZUNG
Baufläche: Wohnbauflächen(W)
Baugebiete und Gebietszweck von Wohnbauflächen:
- Kleinsiedlungsgebiete (WS) = Dienen im Wesentlichen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden sowie den Einrichtungen zur Versorgung des Gebiets,
- Reine Wohngebiete (WR) = Dienen im Wesentlichen dem Wohnen, andere Nutzungen sind nur ausnahmsweise zulässig,
- Allgemeine Wohngebiete (WA) = Dienen im Wesentlichen vorwiegend dem Wohnen einschließlich der Einrichtungen zur Versorgung des Gebietes wie Läden, Gaststätten, nicht störende Handwerksbetriebe, soziale Einrichtungen usw. Andere Nutzungen sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie sich mit dem Wohnen vereinbaren lassen,
- Besondere Wohngebiete (WB) = Sind in erster Linie Altbaugebiete mit vielfältigen Nutzungen, die aber vorwiegend dem Wohnen dienen sollen.
Baufläche:
Gemischte Bauflächen (M)
Baugebiete und Gebietszweck von gemischten Bauflächen:
- Dorfgebiete (MD) = Dienen im Wesentlichen vorrangig der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie grundsätzlich dem ganzen, in kleinen Orten anzutreffenden Nutzungsgemisch,
- Mischgebiete (MI) = Dienen im Wesentlichen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbetreibenden und anderen Einrichtungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören - auch dies sind überwiegend bereits bebaute Gebiete,
- Kerngebiete (MK) = Dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie den zentralen Einrichtungen des städtischen Lebens.
Baufläche:
Gewerbliche Bauflächen (G)
Baugebiete und Gebietszweck von gewerblichen Bauflächen:
- Gewerbegebiete (GE) = Dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben,
- Industriegebiete (GI) = Dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solchen, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
Baufläche:
Sonderbauflächen (S)
Baugebiete und Gebietszweck von Sonderbauflächen:
- Sondergebiete, die der Erholung dienen (SO) = Das sind vor allem Wochenend- und Ferienhausgebiete sowie Campingplatzbetriebe,
- Sonstige Sondergebiete (SO) = Sind all die Gebiete, die sich durch dominierende Nutzungen von allen anderen Gebieten unterscheiden, wie z. B. die großen Einkaufszentren, Hochschulgebiete, Klinikgebiete etc.