Allgemeines zu Baugrundstücken
Grundstücksbesitzer und -käufer können sich beim Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erkundigen, ob ein Grundstück nach dem Bauplanungsrecht tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann.
Eine rechtsverbindliche Klärung ist jedoch nur durch eine Bauvoranfrage möglich, die bei der Baugenehmigungsbehörde
Kreis Offenbach
Fachdienst Bauaufsicht
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180-4344
zu stellen ist.
Auskünfte zu
Erschließungskosten erteilt der Fachdienst Steuern und Abfallwirtschaft, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Tel.: 06104 607-1220,
steueramt@heusenstamm.de.
Auskünfte über Bodenrichtwerte von Baugrundstücken erhalten Sie beim
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Servicestelle Dietzenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach