Bauen & Wohnen

Bauen in Heusenstamm

Allgemeines zu Baugrundstücken


Grundstücksbesitzer und -käufer können sich beim Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erkundigen, ob ein Grundstück nach dem Bauplanungsrecht tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann.
 
Eine rechtsverbindliche Klärung ist jedoch nur durch eine Bauvoranfrage möglich, die bei der Baugenehmigungsbehörde
 
Kreis Offenbach
Fachdienst Bauaufsicht
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180-4344
Fax: 06074 8180-4932
bauaufsicht@kreis-offenbach.de
 
zu stellen ist.
 
Auskünfte zu Erschließungskosten erteilt der Fachdienst Steuern und Abfallwirtschaft, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Tel.: 06104 607-1220, steueramt@heusenstamm.de.
 
Auskünfte über Bodenrichtwerte von Baugrundstücken erhalten Sie beim
 
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Servicestelle Dietzenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180-4411
Fax: 06074 8180-4400
auskunft.dg-off@hvbg.hessen.de
 
 

Direkter Kontakt

Um Bauherren und Architekten Wartezeiten zu ersparen, bittet der Fachdienst Bauverwaltung/ Stadtplanung um telefonische Terminvereinbarungen. Dabei können Fragestellungen bereits im Vorfeld erörtert und somit Bauberatungen optimal vorbereitet werden.

Bitte wenden Sie sich an:

Bodenrichtwerte

Die nachfolgend präsentierten Daten stammen vom:

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Fachbereich Grundstückswertermittlung
Europaplatz 5
64293 Darmstadt
Tel. 06151 5004-200

oder

Tiergartenstraße 7b
64646 Heppenheim
Tel. 06252 127-275

Sofern Sie weitere Fragen zur Grundstückswertermittlung und zu den Leistungen des Gutachterausschusses haben, können Sie sich auf der entsprechenden Internetseite des Gutachterausschusses informieren.

Externe Links