Das hessische Nationalgetränk: der Apfelwein
Äppelwein, Äppler, das Stöffche, Schoppe, Apfelwoi und viele andere Bezeichnungen kennzeichnen den Apfelwein. Es handelt sich dabei um einen Fruchtwein mit fünf bis sechs Prozent Alkohol, den man bei etwa 11 bis 14 Grad im gerippten Glas, eingeschenkt aus dem Bembel, genießt.
Für den Apfelwein werden nur frisch geschüttelte, baumreife Äpfel vewendet. In einer Mühle werden die Äpfel nach dem Reinigen mit Wasser zunächst zerrieben und anschließend unter der Kelter gepresst. Der gewonnene trübe Apfelsaft, der "Süße", wird in einem Bottich gesammelt und in große Apfelweinbehälter gelietet, in denen die alkoholische Gärung abläuft.
In der Kelterung werden säurehaltige Arten wie "Schafsnase", "Trierer Weinapfel", "Rheinischer Bohnapfel", "Kaiser Wilhelm", "Bittenfelder", "Brettacher" oder "Boskop" benötigt. Nach der Faustregel ergeben drei Zentner Äpfel 100 Liter Apfelwein. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Zuckergehalt des Süßen mindestens 45 Grad Oechsle betragen und das fertige Stöffche mindestens fünf Prozent Alkohol besitzen muss.
Der Geschmack des Apfelweins wird durch die Zugabe saurer Früchte wie Speierling, Mispel, Schlehe und Eberesche entscheidend beeinflusst.