Einbürgerung
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für ein Parlament kandidieren und damit Ihre Interessen aktiv vertreten. Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie gehören dann auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb unseres Kontinents ohne Visum in viele Länder reisen.
Antragstellung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung.
Der Antrag ist bei zu stellen bei:
Magistrat der Stadt Heusenstamm
Standesamt
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Tel.: 06104 607-1137 und -1136
standesamt@heusenstamm.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do: 8 bis 12.30 Uhr, Nachmittags nur nach Terminabsprache
Kosten
Grundsätzlich sind pro Person 255 Euro zu bezahlen. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255 Euro. Es besteht jedoch die Möglichkeit, von der Gebühr zum Beispiel aus Gründen der Billigkeit abzuweichen und eine geringere oder gar keine Gebühr zu verlangen. Bei Antragstellern mit geringem Einkommen, oder wenn mehrere Kinder (mit) eingebürgert werden sollen, kann die Einbürgerungsbehörde die Gebühr reduzieren oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Gebühren für die Einbürgerung werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt festgelegt.
Welche Bedingungen gelten für eine Einbürgerung?
Es gelten unterschiedliche Regelungen für den Anspruch auf Einbürgerung und die Einbürgerung nach Ermessen der Behörde. Sollten Sie bestimmte Voraussetzungen für einen Einbürgerungsanspruch nicht erfüllen, so heißt das nicht, dass Sie nicht nach Ermessen eingebürgert werden könnten. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch im Internet-Angebot des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
(Textquelle: Einbuergerung.de)