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Naturschutz- & Erholungsgebiete

Naturschutzgebiete

Allgemeines zu Naturschutzgebieten


Die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die wichtigste und strengste Schutzform der Naturschutzgesetzgebung. Vorrangiges Ziel ist es, wertvolle, artenreiche Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu erhalten, die heute in ihrem Bestand bedroht sind.
 
Jedes Naturschutzgebiet hat seine eigene, auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Schutzverordnungen, erlassen von der Oberen Naturschutzbehörde (für Heusenstamm: Regierungspräsidium Darmstadt). Kleinere Naturschutzgebiete (< 5 ha) kann die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach ausweisen.
 
Die Verordnung enthält Angaben zur Lage und Größe des Naturschutzgebietes, eine Beschreibung des Schutzziels und entsprechende Ge- und Verbote.

 
Folgende Handlungen sind in der Regel in Naturschutzgebieten verboten:
  • Wege zu verlassen,
  • zu reiten, zu lagern und zu baden,
  • Pflanzen auszugraben oder abzupflücken,
  • Tiere zu fangen oder zu beunruhigen.

Um das jeweilige Schutzziel zu erreichen, müssen häufig die land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, Jagd und Fischerei eingeschränkt werden. So weit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

 
 
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch beim:
 
Regierungspräsidium Darmstadt
Obere Naturschutzbehörde
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Tel.: 06151 12-0
Fax: 06151 12-6313


Kreis Offenbach
Fachdienst Umwelt/ Untere Naturschutzbehörde
Werner-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180-0
umwelt@kreis-offenbach.de