Allgemeines zu Landschaftsschutzgebieten
Nach dem Naturschutzgebiet ist die zweite, etwas weniger streng gefasste Schutzkategorie, das Landschaftsschutzgebiet. Ziele der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind:
- Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Sicherung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes sowie
- ihre besondere Bedeutung für die Erholung.
Während in Naturschutzgebieten die ungestörte Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt durch Ge- und Verbote gewährleistet ist, sieht die Landschaftsschutzverordnung in der Regel keine in den normalen Alltag eingreifenden Verbote vor. Es sind jedoch alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck widersprechen. So sind zum Beispiel bestimmte Maßnahmen und Handlungen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung Offenbach) zulässig.
Je nach Schutzzweck kann es sich unter anderem um folgende Maßnahmen handeln:
- Errichtung und Änderung von Bauwerken,
- Aufstellen von Wohnwagen,
- Reiten außerhalb befestigter Wege,
- Maßnahmen im Bereich der Waldaußenränder,
- Beschädigung oder Beseitigung von Hecken, Gebüschen und Bäumen oder
- Grünlandumbruch
In Heusenstamm finden Sie folgende Landschaftsschutzgebiete:
- Bieberaue
- Schlossallee und Schlossweiher
- Hengsterlandschaft ("Deutschherrenwiese")
Weiterführende Informationen über Landschaftschutzgebiete können Sie auch beim
Kreis Offenbach
Fachdienst Umwelt/ Untere Naturschutzbehörde
Werner-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180-0
umwelt@kreis-offenbach.de
erhalten.