Umweltinformationen

Das Hessische Umweltinformationsgesetz

Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) verpflichtet alle hessischen Behörden zur Herausgabe aller bei ihnen vorliegenden Umweltinformationen. Mit Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen I Nr. 21 vom 21.12.2006 ist das Hessische Umweltinformationsgesetz vom 14.12.2006 in Kraft getreten.

Nach dem Gesetz sind sowohl Behörden als auch nichtstaatliche, private Stellen und Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung zur Herausgabe aller bei ihnen vorliegenden Umweltinformationen verpflichtet - unabhängig davon, ob sie selbst Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes wahrnehmen. Ferner soll durch das Gesetz auch die Umweltberichterstattung gefördert werden.

Allgemeine Informationen

Was sind Umweltinformationen?

Umweltinformationen sind, unabhängig von der Art der Speicherung, grundsätzlich alle Daten, die Aussagen über die Umwelt treffen, wie z. B. über den Z... mehr »

Wer kann Auskünfte bekommen - und wie?

Auskünfte können alle natürlichen Personen verlangen, also auch Personenvereinigungen, wie z. B. Bürgerinitiativen und Vereine, nicht jedoch juristi... mehr »

Wann kann die Behörde die Auskunft verweigern?

Eine Verweigerung von Auskünften ist nur in ganz seltenen Fällen möglich, so z. B. bei nachteiligen Auswirkungen im Rahmen laufender Gerichtsverfahren... mehr »