Das Hessische Umweltinformationsgesetz
Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) verpflichtet alle hessischen Behörden zur Herausgabe aller bei ihnen vorliegenden Umweltinformationen. Mit Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen I Nr. 21 vom 21.12.2006 ist das Hessische Umweltinformationsgesetz vom 14.12.2006 in Kraft getreten.
Nach dem Gesetz sind sowohl Behörden als auch nichtstaatliche, private Stellen und Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung zur Herausgabe aller bei ihnen vorliegenden Umweltinformationen verpflichtet - unabhängig davon, ob sie selbst Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes wahrnehmen. Ferner soll durch das Gesetz auch die Umweltberichterstattung gefördert werden.