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Umweltinformationen

Allgemeine Informationen

Wer kann Auskünfte bekommen - und wie?


Auskünfte können alle natürlichen Personen verlangen, also auch Personenvereinigungen, wie zum Beispiel Bürgerinitiativen und Vereine, nicht jedoch juristische Personen öffentlichen Rechts. Sie stellen dazu einen Antrag, aus dem klar hervorgehen soll, welche Informationen benötigt werden.

Schreiben Sie uns einen kurzen Brief, ein Fax, eine E-Mail oder benutzen Sie das beigefügte Formular für Ihren Antrag auf Umweltinformationen. Da es sich hier um ein formelles Verfahren handelt, ist die Schriftform geeignet. Das Datum des Posteingangs ist wichtig.

Magistrat der Stadt Heusenstamm
Bauamt
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Fax: 06104 607-1279
bauamt@heusenstamm.de