Wann kann die Behörde die Auskunft verweigern?
Eine Verweigerung von Auskünften ist nur in ganz seltenen Fällen möglich, so zum Beispiel bei nachteiligen Auswirkungen im Rahmen laufender Gerichtsverfahren, auf internationale Beziehungen, Verteidigung, öffentliche Sicherheit, beim Schutz personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die nicht unbefugt zugänglich gemacht werden dürfen sowie bei Material, das gerade vervollständigt wird, nicht abgeschlossene Schriftstücke, noch nicht aufbereitete Daten und behördeninterne Mitteilungen.
Entscheidend ist im Streitfall das öffentliche Interesse.