Die Stadtverordnetenversammlung
Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Gemeinde. Bei den Kommunalwahlen werden die Stadtverordneten von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt (aktuelle Legislaturperiode: 2011 bis 2016). Die Stadtverordnetenversammlung trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Wahl des Magistrats - mit Ausnahme des Bürgermeisters -, der Beschluss des Haushalts und die Erlassung spezieller Satzungen. Hinzu kommt eine Vielzahl von Einzelentscheidungen. Dazu tagt sie einmal im Monat in der Stadtverordnetenversammlung. Diese Plenarsitzungen sind grundsätzlich öffentlich und werden von der/dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, der/dem Stadtverordnetenvorsteher/-in, geleitet. Vorbereitet werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in den Beratungen der einzelnen Fachausschüsse. Alle wichtigen Details finden Sie im Sitzungsinformationssystem der Stadt Heusenstamm.