Stadtkasse: Zahlung der Steuern/Gebühren bis 15. November
Die Stadtkasse Heusenstamm weist darauf hin, dass folgende Abgaben am 15. November fällig werden:
4. Rate Grundbesitzabgaben (Wasser-, Kanal- und Müllgebühren, Grundsteuer)
4. Rate Gewerbesteuer (sowie Abschlagszahlungen)
Die Stadtkasse bittet, die Zahlungstermine einzuhalten, da auf die Erhebung der gesetzlichen Mahngebühr und der Säumniszuschläge nicht verzichtet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Gesetzgeber die Mahngebühren in einer Vollstreckungskostenordnung (§ 1 Abs. 2 VKO) wie folgt festgelegt hat:
- Rückstand bis 500,00 Euro: 11,00 Euro
- Rückstand bis 1.000,00 Euro: 15,00 Euro
- Rückstand bis 5.000,00 Euro: 25,00 Euro
- Rückstand bis 10.000,00 Euro: 30,00 Euro
- Rückstand bis 100.000,00 Euro: 50,00 Euro
- Rückstand bis 1.000.000,00 Euro: 100,00 Euro
- Rückstand bis 10.000.000,00 Euro: 200,00 Euro
- Über 10.000.000,00 Euro: 300,00 Euro
Ferner hat eine Änderung der Abgabeordnung (§ 240 Abs. 3 AO) zur Folge, dass die Schonfrist von fünf Tagen für Bar- und Scheckzahlungen aufgehoben wurde.
Bei Überweisungen und Buchungen ist dringend zu beachten, dass die jeweilige Steuernummer bzw. das Kassenzeichen (für jede Steuerart getrennt) anzugeben ist, damit Falschbuchungen vermieden werden können. Zur Vermeidung dieser unnötigen Kosten empfiehlt die Stadtkasse, die Vorteile des bequemen Bankabbuchungsverfahren, wie die Vermeidung von falschen Überweisungen, rechtzeitige Zahlungen, schnellere Rückzahlung der Guthaben aus Abrechnungen, kein zeitraubendes Warten am Bankschalter oder am Schalter der Stadtkasse, keine Mahnkosten und Säumniszuschläge, zu nutzen. Durch Vorlage einer Einzugsermächtigung können die jeweils fälligen Beträge vom entsprechenden Konto abgerufen werden. Die Formulare gibt es bei der Stadtkasse, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Tel. 06104/ 607-1212 (Veit Heberer) oder als Download.
Ist bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, ist dafür zu sorgen, dass das entsprechende Konto ausreichend Deckung aufweist, da die Geldinstitute für Rückbuchungen Spesen verlangen, die dem Kontoinhaber dann in Rechnung gestellt werden müssen.