März 2010

"Xynthia" hinterlässt auch in Heusenstamm Schäden


Mit Windgeschwindigkeiten von knapp 100 Stundenkilometern in der Spitze fegte der Orkan "Xynthia" am Sonntag über Heusenstamm. Es war ein unruhiger Sonntagnachmittag für viele Heusenstammer Bürgerinnen und Bürger - aber auch für die Frauen und Männer der Feuerwehren aus Heusenstamm und Rembrücken. Ab 13.38 Uhr waren rund 50 freiwillige Feuerwehrleute im Einsatz, die letzten kamen erst kurz vor Mitternacht wieder nach Hause.

Zu 44 Einsatzstellen wurden die Feuerwehren gerufen. Zumeist handelte es sich dabei um Bäume, die durch den Wind auf Häuser oder Straßen geweht wurden. Umgestürzte Bäume behinderten beispielsweise den Weg auf den Landesstraßen in Richtung Dietzenbach, Offenbach und Neu-Isenburg.

Am Einkaufszentrum "Alte Linde" hatte sich eine Metallhütte selbstständig gemacht, die dann gesichert wurde. An einem Firmengebäude in der Industriestraße hatte sich ein Baugerüst am Dach gelöst, zusätzlich flogen Dutzende Styroporplatten umher, die von der Wehr auf der Straße eingesammelt wurden.

Auch am Schlossrathaus waren Dachziegel an mehreren Stellen weggeflogen. Und: Der Strum fällte die alte romantische Weide im Schlosspark - eine beliebte Fotokulisse für Hochzeitspaare.

Durch einen umgestürzten Baum auf die Oberleitung der S2 zwischen Dietzenbach und Heusenstamm bliebt die Bahnstrecke auch am Montag noch gesperrt.

In Rembrücken legte der Sturm einen Baum auf ein Haus in der Straße "Im Eichwald". In der Bürgermeister-Kämmerer-Straße wurde ein Teerpappendach auf einer Fläche von 40 Quadratmetern fortgerissen. Mit Planen verschloss die Wehr das Loch notdürftig.

(Text: Feuerwehren Heusenstamm)



Hinweis der Stadtverwaltung:
Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Heusenstamm darauf hin, dass sie nicht für Schäden haftet, die durch den Sturm „Xynthia“ am Sonntag, 28. Februar, entstanden sind.

Stürme beziehungsweise Orkane ab Windstärke 8 gelten als Fälle höherer Gewalt. Für Schäden, beispielsweise durch umgestürzte Bäume, haftet bei Stürmen und Orkanen wie „Xynthia“ nicht der Eigentümer der Bäume oder dessen Haftpflichtversicherung.

Geschädigte Hauseigentümer sollten ihre Gebäudesturmversicherung in Anspruch nehmen. Auch Einfriedungen, wie zum Beispiel Gartenzäune, gehören zum Haus und sind somit über die Gebäudesturmversicherung mitversichert. Geschädigte Kraftfahrzeughalter sollten sich mit ihrer Kaskoversicherung in Verbindung setzen.