März 2010

Überprüfung privater Abwasserhausanschlussleitungen


Seit vielen Jahren kümmern sich die Kommunen um den Zustand der öffentlichen Abwasserkanäle. Dazu sind sie verpflichtet und müssen dies auch gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt jedes Jahr nachweisen. So auch die Stadt Heusenstamm, die sich um ca. 80 Kilometer öffentliche Abwasserleitungen kümmert. Die Notwendigkeit der Überprüfung von den öffentlichen Abwasserkanälen ergibt sich aus den vielen schadhaften Kanälen. Laut Statistik sind etwa 40 Prozent der öffentlichen Abwasserkanäle reparaturbedürftig.

Nun muss die Stadt Heusenstamm auch den Zustand der ca. 200 Kilometer langen privaten Abwasserleitungen überprüfen. Eine Novellierung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) schreibt dies vor. Sicher kümmern sich viele Grundstückseigentümer bereits vorbildlich um ihre Abwasserkanäle. Nur hat dies bislang niemand dokumentiert beziehungsweise überwacht.

Da es vor allem zum Schutz des Grundwassers im Interesse der Allgemeinheit ist, dass auch die privaten Abwasserkanäle in Ordnung und somit dicht sind, wurden die Kommunen durch das Hessische Wassergesetz verpflichtet, sich von jedem Grundstückseigentümer entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Die Stadt Heusenstamm wird die Bürgerinnen und Bürger bei den bevorstehenden Aufgaben nicht allein lassen, sondern als Kommune beratend zur Seite stehen.

Allerdings besteht zum heutigen Zeitpunkt noch kein akuter Handlungsbedarf, da die Eigenkontrollverordnung (EKVO) als Rechts- und Handlungsgrundlage in Hessen noch nicht vorliegt, die die notwendigen Details zur Umsetzung regeln soll. Es wird damit gerechnet, dass die EKVO im April dieses Jahres verabschiedet wird. Sobald die Kommunen über die Vorgehensweise zur Überprüfung der privaten Hausanschlusskanäle entschieden haben, werden die Grundstückseigentümer entsprechend informiert.

Derzeit sind Unternehmen in den Kommunen unterwegs sind, die Untersuchungen an den Kanalhausanschlüssen mit den erwähnten Nachweisen anbieten. Sie berufen sich dabei oft auf eine Beauftragung durch die Kommune. In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Heusenstamm ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Leistungen nicht durch die Stadt veranlasst oder beauftragt worden sind. Es handelt sich hierbei um ein Haustürgeschäft, dessen Seriosität nicht gegeben ist. Es wird daher dringend davor gewarnt, ein solches Unternehmen zu beauftragen.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht der städtische Fachdienst Tiefbau und Straßenbau im Rathaus, Im Herrngarten 1, unter den Telefonnummern 06104 607-1320 (Volker Hake), volker.hake@heusenstamm.de und 06104 607-1303 (Susanna Schlemme), susanna.schlemme@heusenstamm.de, zur Verfügung.