Gewerbeamt
Gewerbeamt
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon: 06104 - 607-0
Fax: 06104 - 607-1281
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Gebühr für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 25 Euro beträgt. Die Gebühr für eine Empfangsbescheinigung ist 5 Euro (pro Exemplar).
Die jeweilige Gebühr kann durch Übersendung eines auf die Gebührenhöhe lautenden Verrechnungsschecks oder durch Einzahlung auf das Konto des Ordnungsamts der Stadt Heusenstamm bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt, Konto-Nr. 4030573, BLZ 506 521 24, Verwendungszweck: Debitor 600, entrichtet werden.
Achtung: Zur Bestätigung Ihrer Einzahlung übersenden Sie uns bitte eine Kopie des Kontoauszugs oder der (Online-)Überweisung gemeinsam mit der Gewerbeanzeige. Ohne diesen Nachweis ist die Bearbeitung der Gewerbeanzeige beziehungsweise die Ausstellung der Empfangsbescheinigung nicht möglich. Verrechnungsscheck beziehungsweise Einzahlungsnachweis senden Sie bitte an oben angegebene Anschrift.
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