DER NEUE PERSO
Seit 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis in Form einer Scheckkarte. Er enthält einen elektronischen Chip, der personen- und dokumentenbezogene Daten, das Foto nach interantionalem Standard (biometrisch), mögliche digitale Fingerabdrücke sowie eine qualifizierte Signatur speichert.
Der neue Personalausweis schafft so die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen (Authentifizierung bei beispielsweise Online-Geschäften) und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und trägt dafür Sorge, dass die sensiblen persönlichen Daten sicher sind. Durch technische Maßnahmen wird verhindert, dass Informationen unberechtigt ausgelesen, kopiert oder verändert werden. Die Vertraulichkeit der Identität wird bewahrt.
Bei der Beantragung des neuen Ausweises müssen ein biometrisches Foto sowie der bisherige Personalausweises mitgebracht werden. Die Beantragung des Ausweises ist sehr aufwändig, so dass genug Zeit eingeplant und mitgebracht werden sollte.
DER ePASS
2005 wurde der ePass, der elektronische Reisepass mit Chip, in Deutschland eingeführt. Der Chip speichert personen- und dokumentenbezogene Daten, das Foto nach internationalem Standard sowie mit zwei Fingerabdrücken zusätzlich biometrische Daten.
Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung im Bürgerbüro mithilfe von Scannern aufgenommen. Die Erfassung des Fingerabdrucks ist gesetzlich vorgschrieben, so dass kein Reisepass ausgestellt werden kann, wenn der Antragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt. Ausgestellt wird der ePass für Personen ab 12 Jahren.