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Meldewesen

Unsere Dienstleistungen im Bereich Meldewesen

An-, Ab- und Ummeldung einer Wohnung/Wohnsitzwechsel (mit Formular)

Laut den Regelungen des Hessischen Meldegetzes muss sich ein Wohnungsinhaber innerhalb einer Wochemehr »

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Ein Dritter (z. B. eine Behörde oder der Arbeitgeber) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregistermehr »

Auskunft aus dem Melderegister

Es werden die einfache Melderegisterauskunft (wenn Sie eine Anschrift erfahren wollen) undmehr »

Beglaubigungen

Beglaubigungen werden zur Vorlage bei Dritten (z. B. Behörden, Banken) oder für eigene Zwecke benötigt.mehr »

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis wird in der Regel durch einen Dritten (z. B. eine Behörde oder der Arbeitgeber)Âmehr »

Kinderreisepass (ehemals Kinderausweis)

Kinderreisepässe haben die bisherigen Kinderausweise abgelöst. Diese können für Kinder bis einschließlichmehr »

Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerkartenänderungen

Bitte beachten Sie, dass es für das Jahr 2011 keine Lohnsteuerkarte von Ihrer Stadtverwaltung gibt.mehr »

Meldebescheinigung

Meldebescheinigungen bzw. Wohnsitznachweise können für private Zwecke oder zur Vorlage bei Behördenmehr »

Personalausweis

Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, benötigen einen Personalausweis.mehr »

Reisepass/ePass

Für die Einreise in bestimmte Länder benötigen Erwachsene und auch Kinder einen Reisepass. Welchemehr »

Untersuchungsberechtigungsschein

Für die ärztliche Untersuchung von Berufsanfängern, die mindestens 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahremehr »

Externe Links

Ausweispapiere

DER NEUE PERSO
Seit 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis in Form einer Scheckkarte. Er enthält einen elektronischen Chip, der personen- und dokumentenbezogene Daten, das Foto nach interantionalem Standard (biometrisch), mögliche digitale Fingerabdrücke sowie eine qualifizierte Signatur speichert.  

Der neue Personalausweis schafft so die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen (Authentifizierung bei beispielsweise Online-Geschäften) und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und trägt dafür Sorge, dass die sensiblen persönlichen Daten sicher sind. Durch technische Maßnahmen wird verhindert, dass Informationen unberechtigt ausgelesen, kopiert oder verändert werden. Die Vertraulichkeit der Identität wird bewahrt. 

Bei der Beantragung des neuen Ausweises müssen ein biometrisches Foto sowie der bisherige Personalausweises mitgebracht werden. Die Beantragung des Ausweises ist sehr aufwändig, so dass genug Zeit eingeplant und mitgebracht werden sollte.


DER ePASS

2005 wurde der ePass, der elektronische Reisepass mit Chip, in Deutschland eingeführt. Der Chip speichert personen- und dokumentenbezogene Daten, das Foto nach internationalem Standard sowie mit zwei Fingerabdrücken zusätzlich biometrische Daten.

Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung im Bürgerbüro mithilfe von Scannern aufgenommen. Die Erfassung des Fingerabdrucks ist gesetzlich vorgschrieben, so dass kein Reisepass ausgestellt werden kann, wenn der Antragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt. Ausgestellt wird der ePass für Personen ab 12 Jahren.