Seit 1. November 2010 gibt es den neuen Personal-ausweis in Form einer Scheckkarte. Er enthält einen elektronischen Chip, der personen- und dokumentenbezogene Daten, das Foto nach interantionalem Standard (biometrisch), mögliche digitale Fingerabdrücke sowie eine qualifizierte Signatur speichert.
Der neue Personalausweis schafft so die Vorausset-zungen für sicheres Online-Ausweisen (Authentifi-zierung bei beispielsweise Online-Geschäften) und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdieb-stahl und trägt dafür Sorge, dass die sensiblen persön-lichen Daten sicher sind. Durch technische Maßnah-men wird verhindert, dass Informationen unberechtigt ausgelesen, kopiert oder verändert werden. Die Vertraulichkeit der Identität wird bewahrt.
Bei der Beantragung des neuen Ausweises müssen ein biometrisches Foto sowie der bisherige Perso-nalausweis mitgebracht werden. Die Beantragung des Ausweises ist sehr aufwändig, so dass genug Zeit eingeplant und mitgebracht werden sollte.
Wichtig ist, dass nicht jeder Bürger ab dem 1. November einen neuen Personalausweis braucht. Alle bereits ausgestellten Personal-ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem jeweils aufgedruckten Ablaufdatum.