Satzungen/Stadtrecht

Die "Gesetze" der Stadt


Nach § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) können die Gemeinden die Angelegenheiten der Gemeinschaft durch Satzungen regeln, soweit diese gesetzlich nicht anders bestimmt sind. Satzungen sind öffentlich bekannt zumachen und treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
 

Allgemeine Verwaltung

Finanzen und Steuern

Planen, Bauen und Umwelt

Abfall, Abwasser/Wasserversorgung, Straßenreinigung und Winterdienst

Bildung, Soziales, Sport, Kultur

Öffentliche Sicherheit und Ordnung & Feuerwehr

Öffentliche Einrichtungen und Friedhöfe