Die Hundesteuer
In Heusenstamm wird die Hundesteuer als zulässige, örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer erhoben.
Vor der Anmeldung Ihres Hundes möchten wir Ihnen noch einige wichtige Informationen geben: Hunde müssen ab Beginn des dritten Lebensmonats und im Falle eines Zuzugs spätestens nach 14 Tagen angemeldet werden. Hunde, die aus einem Tierheim kommen, müssen ebenfalls angemeldet werden, sind jedoch im laufenden und im darauffolgenden Jahr steuerfrei.
Sie können unten stehendes Formular nutzen, um Ihren Hund direkt bei uns anzumelden.