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Eichenprozessionsspinner

Vorsicht im Frühsommer!

Informationen zum Eichenprozessionsspinner


Der Eichenprozessionsspinner, ein unscheinbarer Falter, fliegt in den Nachtstunden von Juli bis Anfang September und kommt nur an Eichen vor. Die Eiablage erfolgt Plattenweise an der Rinde dünner Zweige im oberen Kronenbereich. Geschützt werden die Eier durch verkittete, graue Afterwolle. Im Mai des folgenden Jahres schlüpfen die Raupen und benagen zunächst gemeinsam die austreibenden Knospen. Ende Mai/Anfang Juni, zum Zeitpunkt der Gifthaarbildung, spinnen sie an geschützten Stellen am Stamm oder Ästen Nester, aus denen sie abends, in der typischen Prozession, zum Fraß wandern. Ab Juli/August verpuppen sich die Raupen, um nach einer drei- bis fünfwöchigen Puppenruhe als Falter zu schlüpfen.


Dauer der Gefährdung
Die akute Gefahr ist während der Raupenfraßzeit am größten. Alte Gespinstnester, ob am Baum haftend oder am Boden liegend, stellen eine anhaltende Gefahrenquelle dar. Da die Raupenhaare eine lange Haltbarkeit besitzen, reichern sie sich über mehrere Jahre in der Umgebung, besonders im Unterholz und im Bodenbewuchs an. Sie halten sich auch an den Kleidern und Schuhen und lösen bei Berührungen stets neue allergische Reaktionen aus.


Bekämpfung
Vorrangig muss eine Bekämpfung aus hygienischen Gründen dort in Erwägung gezogen werden, wo Menschen durch die Gifthaare gefährdet sind und eine Absperrung des befallenden Geländes für längere Zeit unmöglich ist. Zuständig für die Abwehr der Gesundheitsgefahr auf öffentlichem Gelände sind die Gemeinden, bei Privatgrundstücken die Eigentümer. Privatpersonen sollten dabei jedoch nicht zum Mittel der Selbsthilfe greifen. Der Einsatz von Insektiziden ist sorgfältig abzuwägen und muss die Belange von Naturschutz und Wasserschutz berücksichtigen. Dabei sollte immer der Rat von Fachleuten eingeholt werden.


Symptome
Die allergische Reaktion des Immunsystems kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Bei betroffenen Personen steigt die Empfindlichkeit und Reaktionsintensität mit der Anzahl der Einzelkontakte stetig an. Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge (Raupendermatitis), die sich in punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen äußern. Häufig bilden sich Quaddeln am ganzen Körper. Reizungen an Mund und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen. Begleitend treten Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auf. In Einzelfällen neigen überempfindliche Personen zu allergischen Schockreaktionen. Bei Auftreten von allergischen Symptomen sollte der behandelnde Arzt oder Hautarzt aufgesucht werden. Der Patient sollte dabei von sich aus auf den Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen.


Risikogruppen

  • Erholungssuchende im Wald und an Waldrändern
  • Besucher von Freizeitanlagen (zum Beispiel Sportplätze, Schwimmbad, Kinderspielplätze, Parkplätze, etc.) 
  • Direkte Anwohner zu betroffenen Waldgebieten
  • Besitzer von Eichen in Gartenanlagen
  • Spielende Kinder durch unmittelbare Berührung mit den Raupen und ihren Nestern
  • Waldarbeiter in befallenden Waldgebieten
  • Arbeitskräfte von Landschaftspflegebetrieben und Straßenmeistereien
  • Gefahr von Magenschleimhautentzündung bei Tieren über Aufnahme der Brennhaare mit der Nahrung


Vorsichtsmaßnahmen

  • Grundsätzlich die Befallsareale (Eichenwälder) meiden
  • Raupen und Gespinste nicht berühren
  • Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren
  • Empfindliche Hautbereiche (zum Beispiel Nacken,  Hals, Unterarme) schützen
  • Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind
  • Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten (Schädlingsbekämpfer) durchführen lassen!


Was ist zu tun, wenn eine Kontaminierung vorliegt?

  • Sofort den gesamten Körper abduschen!
  • Die Augen gut mit Wasser spülen!
  • Die komplette Kleidung sofort wechseln und gründlich mit Wasser reinigen!
  • Bei Auftreten von allergischen Symptomen den behandelnden Arzt oder Hautarzt aufsuchen und diesem mitteilen, dass Sie Kontakt mit den Raupen hatten!

Nester melden!

Die Stadtverwaltung ist auf die Hinweise der Bevölkerung angewiesen, um auch auf neu befallenen Bäumen auf öffentlichem Gelände die Nester bekämpfen zu lassen. Diese werden dann von Fachfirmen abgeflammt und abgesaugt.

Hinweise bitte an den

Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon 06104 607-1150
ordnungsamt@heusenstamm.de