Allgemeine Gebühren & Kosten
Für die Abwasserbehandlung werden im Wesentlichen folgende Kosten gegenüber dem Anschlussnehmer erhoben:
- Gebühren für die Schmutzwasserbehandlung: Diese Kosten werden verbrauchsabhängig erhoben, als Verbrauchsmaßstab dient der Frischwasserverbrauch.
- Gebühren für die Niederschlagswasserbehandlung: Maßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die befestigte Fläche, von der eine Entwässerung in das Kanalnetz erfolgt.
- Gebühren für Abnahme von Sonderwasserzählern: Sonderwasserzähler werden eingesetzt, um den Anteil des Frischwassers zu erfassen, der nicht nach Gebrauch in das Abwassersystem eingeleitet wird. Dies gilt z. B. für Wasser, das zur Gartenbewässerung dient.
- Unterhaltung und Neubau von Kanalhausanschlüssen: Unterhaltung, Reparatur und Neubau von Kanalhausanschlüssen zwischen Sammelkanal und Grundstücksgrenze ist Aufgabe der Stadtwerke der Stadt Heusenstamm. Alle damit in Verbindung stehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Die Kosten sind den Stadtwerken der Stadt Heusenstamm nach Aufwand zu erstatten.
Die wichtigsten Gebühren sind:
- Gebühr für häusliches Schmutzwasser: 3,43 Euro/Kubikmeter
- Gebühr für Niederschlagswasser: 0,59 Euro/Quadratmeter
- Schlamm und Abwasser aus Gruben: 23,00 Euro/Kubikmeter
- Annahme von Sonderwasserzählern: 33,00 Euro (zzgl. 7 % MwSt.)
Weitere Kosten- und Gebührenangaben sowie Regelungen für die Einleitung nicht häuslichen Schmutzwassers enthält die Entwässerungssatzung. Diese regelt das Vertragsverhältnis zwischen den Stadtwerken der Stadt Heusenstamm und dem Grundstückseigentümer als Anschlussnehmer.