Stadtkasse: Zahlung von Steuern und Gebühren bis 15. Februar
Die Stadtkasse Heusenstamm weist darauf hin, dass folgende Abgaben am 15. Februar fällig werden:
- 1. Rate Grundbesitzabgaben (Wasser-, Kanal- und Müllgebühren, Grundsteuer)
- 1. Rate Gewerbesteuer (sowie Abschlagszahlungen)
Die Stadtkasse bittet, die Zahlungstermine einzuhalten, da auf die Erhebung der gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht verzichtet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Gesetzgeber die Mahngebühren in einer Vollstreckungskostenordnung wie folgt festgelegt hat:
- Rückstand bis 250,00 Euro: 6,00 Euro
- Rückstand bis 500,00 Euro: 11,00 Euro
- Rückstand bis 1.000,00 Euro: 15,00 Euro
- Rückstand bis 5.000,00 Euro: 25,00 Euro
- Rückstand bis 10.000,00 Euro: 30,00 Euro
- Rückstand bis 100.000,00 Euro: 50,00 Euro
- Rückstand bis 1.000.000,00 Euro: 100,00 Euro
- Rückstand bis 10.000.000,00 Euro: 200,00 Euro
- Über 10.000.000,00 Euro: 300,00 Euro
Nach Änderung der Abgabeordnung wurde die Schonfrist von fünf Tagen für Bar- und Scheckzahlungen inzwischen aufgehoben.
Bei Überweisungen und Buchungen ist dringend zu beachten, dass die jeweilige Steuernummer bzw. das Kassenzeichen - für jede Steuerart getrennt - anzugeben ist, damit Falschbuchungen vermieden werden können. Zur Vermeidung dieser unnötigen Kosten empfiehlt die Stadtkasse, die Vorteile des bequemen Bankabbuchungsverfahren zu nutzen. So können falsche Überweisungen ausgeschlossen, rechtzeitige Zahlungen sichergestellt, schnellere Rückzahlungen der Guthaben aus Abrechnungen ausgeführt sowie Mahnkosten und Säumniszuschläge vermieden werden. Durch Vorlage einer Einzugsermächtigung werden die jeweils fälligen Beträge vom entsprechenden Konto abgerufen. Die Formulare gibt es bei der Stadtkasse im Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Tel. 06104 607-1212 (Veit Heberer) und als Download (siehe unten).
Ist bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, ist dafür zu sorgen, dass das entsprechende Konto ausreichend Deckung aufweist, da die Geldinstitute für Rückbuchungen Spesen verlangen, die dem Kontoinhaber dann in Rechnung gestellt werden müssen.