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Heusenstamm aktuell

Stadtkasse: Zahlung von Steuern und Gebühren bis 15. Februar


Die Stadtkasse Heusenstamm weist darauf hin, dass folgende Abgaben am 15. Februar fällig werden:

  • 1. Rate Grundbesitzabgaben (Wasser-, Kanal- und Müllgebühren, Grundsteuer)
  • 1. Rate Gewerbesteuer (sowie Abschlagszahlungen)

Die Stadtkasse bittet, die Zahlungstermine einzuhalten, da auf die Erhebung der gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht verzichtet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Gesetzgeber die Mahngebühren in einer Vollstreckungskostenordnung wie folgt festgelegt hat:

  • Rückstand bis 250,00 Euro: 6,00 Euro
  • Rückstand bis 500,00 Euro: 11,00 Euro
  • Rückstand bis 1.000,00 Euro: 15,00 Euro
  • Rückstand bis 5.000,00 Euro: 25,00 Euro
  • Rückstand bis 10.000,00 Euro: 30,00 Euro
  • Rückstand bis 100.000,00 Euro: 50,00 Euro
  • Rückstand bis 1.000.000,00 Euro: 100,00 Euro
  • Rückstand bis 10.000.000,00 Euro: 200,00 Euro
  • Über 10.000.000,00 Euro: 300,00 Euro

Nach Änderung der Abgabeordnung wurde die Schonfrist von fünf Tagen für Bar- und Scheckzahlungen inzwischen aufgehoben.

Bei Überweisungen und Buchungen ist dringend zu beachten, dass die jeweilige Steuernummer bzw. das Kassenzeichen - für jede Steuerart getrennt - anzugeben ist, damit Falschbuchungen vermieden werden können. Zur Vermeidung dieser unnötigen Kosten empfiehlt die Stadtkasse, die Vorteile des bequemen Bankabbuchungsverfahren zu nutzen. So können falsche Überweisungen ausgeschlossen, rechtzeitige Zahlungen sichergestellt, schnellere Rückzahlungen der Guthaben aus Abrechnungen ausgeführt sowie Mahnkosten und Säumniszuschläge vermieden werden. Durch Vorlage einer Einzugsermächtigung werden die jeweils fälligen Beträge vom entsprechenden Konto abgerufen. Die Formulare gibt es bei der Stadtkasse im Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Tel. 06104 607-1212 (Veit Heberer) und als Download (siehe unten).

Ist bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, ist dafür zu sorgen, dass das entsprechende Konto ausreichend Deckung aufweist, da die Geldinstitute für Rückbuchungen Spesen verlangen, die dem Kontoinhaber dann in Rechnung gestellt werden müssen.

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Stadtverwaltung

Der Magistrat der
Stadt Heusenstamm
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm

Tel. 06104 607-0 (Zentrale)

Bitte beachten Sie, dass Sie bei direkter Anwahl Ihres Ansprechpartners vorab die 607-xxxx wählen!

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Der Heusenstamm-Film

Der Film "24 Stunden in Heusenstamm" zeigt über eine Länge von 28 Minuten die Schlossstadt in ihrer ganzen Schönheit und Vielfältigkeit. Darsteller sind Heusenstammer Bürgerinnen und Bürger.

Erhältlich ist die DVD für 10 Euro unter anderem an der Information im Schlossrathaus, Im Herrngarten 1.

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