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Schiedspersonen gesucht - Bewerben bis 15. Februar


Nach § 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes vom 23. März 1994 (GVBl, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2002 (GVBl. I, S. 809), richtet jede Gemeinde zur Schlichtung privater Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsamt ein.

Aufgrund des bevorstehenden Ablaufs der Amtszeit der seitherigen Schiedspersonen sowie der stellvertretenden Schiedsperson, müssen diese Positionen neu besetzt werden. Es ist eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren zu benennen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich nach Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für die Ausübung dieses Amtes als geeignet betrachten, werden gebeten, sich bis zum 15. Februar 2012 schriftlich beim Magistrat der Stadt Heusenstamm, Fachbereich 1 - Hauptverwaltung, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, zu bewerben.

Die Eignungs- und Ausschlussgründe nach § 3 Schiedsamtsgesetz sind hierbei zu beachten. Grundsätzlich handelt es sich bei Ausschluss- oder Hinderungsgründen um folgende Sachverhalte:

  • Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist,
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
  • seinen Wohnsitz nicht innerhalb der Gemeinde hat für die der Schiedsbezirk gebildet worden ist.

Weitere Auskünfte gibt es beim zuständigen Fachbereich Hauptverwaltung unter der Telefonnummer 06104 607-1005.

Stadtverwaltung

Der Magistrat der
Stadt Heusenstamm
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm

Tel. 06104 607-0 (Zentrale)

Bitte beachten Sie, dass Sie bei direkter Anwahl Ihres Ansprechpartners vorab die 607-xxxx wählen!

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