Wenn der Schnee fällt: Winterdienst im Stadtgebiet
Jetzt ist er da: der Winter. Es gibt Nachtfrost, Glatteisgefahr und Schneefälle bis in die Niederungen. Diese Wetterbedingungen bringen zwangsläufig entsprechende winterliche Straßenverhältnisse mit sich. Das Team des städtischen Bauhofs möchte daher die Bürgerinnen und Bürger über die richtige Handhabung des Winterdienstes im Stadtgebiet informieren.
Generell ist für den Winterdienst zu beachten, dass bei Schnee- und Eisglätte die Grundstückseigentümer die Gehwege und Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang so zu bestreuen haben, dass keine Gefahren entstehen können. Bei Glatteis wird die Streuung mit Splitt beziehungsweise Lavagranulat empfohlen, das in handelsüblichen Mengen im Baustoffhandel und entsprechenden Fachmärkten erhältlich ist. In der Regel reicht eine Menge von rund 150 Gramm/Quadratmeter. Salz sollte gering dosiert eingesetzt und am besten mit Granulat gemixt werden. Meist ist eine Menge von fünf Gramm Salz je Quadratmeter ausreichend. Alternativ kann auch mit Sand gestreut werden. Heusenstammer Einwohner können hierzu kostenfrei den Sand aus den Sandkästen der städtischen Spielplätze entnehmen, da dieser routinemäßig im kommenden Frühjahr erneuert wird.
Bei der Schneeräumung der Gehwege ist darauf zu achten, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Geräumt werden muss der Bereich von 1,50 Meter entlang der Grundstücksgrenze und bei angrenzenden Parkplätzen bis zum Rand. Der Schnee darf selbstverständlich nicht auf die Fahrbahn, sondern sollte möglichst an den Gehwegrand geschoben werden.
Die genannten Räumungs- und Streupflichten gelten für die Zeit von 7 bis 20 Uhr und sind bei Schneefall unverzüglich zu erfüllen. Falls Schnee und Glätte bereits in der Nacht einsetzen, muss der Gehweg um 7 Uhr geräumt sein. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Die Mannschaft des städtischen Bauhofs ist für die Räumung und Streuung der Hauptstraßen und Straßen im Buslinienverlauf, der Gehwegbereiche an Trafo- und Gasstationen, der Gehwege im Verlauf von städtischen Gebäuden, Kindertagesstätten und Spielplätzen sowie aller Überwege, die mit Fußgängerschutzanlagen ausgestattet sind, zuständig. Die Radwege im Stadtgebiet werden nur zweitrangig geräumt, da sie bei starkem Schneefall nicht mehr benutzbar sind und der Schnee von den Fahrbahnen an die Straßenränder beiseite geschoben wird. Nebenstraßen und Überwege an Nebenstraßen werden vom städtischen Bauhof nicht geräumt. Für die Schulen sind die jeweiligen Hausmeister verantwortlich. Landesstraßen, wie die Ringstraße und die Isenburger Straße, werden durch die Straßenmeisterei vom Schnee befreit bzw. gestreut.
Generell können Grundstücksbesitzer auch private Unternehmen, wie zum Beispiel Hausmeisterdienste, mit dem Winterdienst beauftragen.