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Ausbau des Flughafens Frankfurt: Magistrat fordert Änderung der Anflugrouten


Anfang Juli wurden im Rahmen des ersten Maßnahmenpakets „Aktiver Schallschutz“ zum Ausbau des Frankfurter Flughafens die neuen Anflugrouten für den nächtlichen Flugverkehr bei Westwetterlage veröffentlicht. Der aktive Schallschutz war bereits im Mediationsverfahren als Verpflichtung im Falle eines Flughafenausbaus formuliert worden. Während des Planfeststellungsverfahrens für den Flughafenausbau war in dieser Frage von Seiten der Luftfahrtindustrie keine Initiative wahrzunehmen. Erst nach Abschluss des Verfahrens und mit der Gründung des „Forum Flughafen und Region“ (kurz: FFR) kam Bewegung in die Diskussion. Als ein wesentlicher Bestandteil des FFR wurde das Expertengremium „Aktiver Schallschutz“ geschaffen. Seine Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des FFR definiert. Dort wird als wesentliches Ziel die Suche und Realisierung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes bereits vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn des Flughafens Frankfurt genannt.

Eine wichtige Grundlage für die Tätigkeit des Expertengremiums „Aktiver Schallschutz“ bilden die Vereinbarungen verschiedener Akteure sowie die Arbeiten anderer mit diesem Thema betrauten Institutionen. Hierzu zählen unter anderem die gemeinsame Erklärung der Hessischen Landesregierung und der Luftverkehrswirtschaft vom 12. Dezember 2007, der Beschluss des Hessischen Landtags vom 11. Dezember 2007 zum „Ausbau des Frankfurter Flughafens – den Anti-Lärm-Pakt verwirklichen!“ sowie das Arbeitsprogramm der Kommission zur Abwehr des Fluglärms (Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt am Main). In das Expertengremium „Aktiver Schallschutz“ wurden einvernehmlich Personen sowohl von kommunaler Seite als auch von Luftfahrtseite, aber auch aus Fachbehörden und der Wissenschaft berufen. Nach anderthalbjähriger Tätigkeit legte jetzt das Expertengremium dem Konvent des FFR am 29. Juni einen Bericht über das erste Maßnahmenpaket vor (abrufbar auf www.forum-flughafen-region.de).

Der Magistrat hat auf Antrag von Bürgermeister Peter Jakoby in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, das Expertengremium „Aktiver Schallschutz“ des FFR aufzufordern, bei der Maßnahme „Einführung eines neuen Anflugverfahrens: Segmented RNAV (GPS) Approach“ Änderungen vorzunehmen. Bei der genannten Maßnahme liegt die Route zwischen Obertshausen und Heusenstamm. Somit beeinträchtigt sie den Norden von Heusenstamm und Gravenbruch. Die Stadt Heusenstamm fordert die geänderte Anflugroute um so viel östlicher in die Anfluggrundlinie münden zu lassen, dass der Abstand der Route zu Heusenstamm um 700 Meter nach Norden zunimmt. So würde die Lärmquelle über der Autobahn 3 und nicht über bewohntem Gebiet Heusenstamms und anderer umliegender Gemeinden liegen.

Nach den Sommerferien soll laut Bürgermeister Jakoby eine umfangreiche Informationsveranstaltung für interessierte Bürger stattfinden.

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