Bad Heusenstamm: Eröffnung verzögert sich
Nach mehrfachen Befüllungstest in den Becken des Schwimmbades wurde festgestellt, dass die Becken undicht sind. Nach verschiedenen Überprüfungen konnten die Mängel in den Bautätigkeiten auf Unregelmäßigkeiten im Gewerk Fliesenarbeiten eingegrenzt werden. Die Stadtwerke beauftragte daraufhin einen Sachverständigen mit der Bewertung der akuten Lage. Nach örtlichen Feststellungen empfahl der Sachverständige für Bäderbau den Bauherren, das Gewerk in dieser Form nicht abzunehmen.
Als „Unregelmäßigkeiten“ bezeichnet der Sachverständige alle Abweichungen von Regelwerken, Normen und anerkannten Regeln der Technik. Der Begriff „Unregelmäßigkeiten“ ist zunächst einmal wertungsfrei und fasst lediglich die vorgefundenen Fakten zusammen. Dies bedeutet nicht, dass es sich zwangsläufig um Mängel mit hoher Wahrscheinlichkeit von Folgeschäden handeln muss. Der Bauherr hat den Anspruch auf ein „mangelfreies Gewerk“. Es gibt aber einen Ermessensspielraum, der bei handwerklichen Unregelmäßigkeiten zu berücksichtigen und durch Sachkundige zu bewerten ist.
Bis zur weiteren Klärung des technischen Sachverhaltes – dazu müssen unter anderem auch entnommene Materialproben untersucht und ausgewertet werden – können keine Aussagen über die weiter erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Bauleitungs-, Planungs-, Bauüberwachungs- und Projektsteuerungsverantwortlichkeiten müssen in die kritische Betrachtung der entstandenen Situation einbezogen werden. Dazu sind auch entsprechende rechtliche Aspekte im Hinblick auf die Versicherungsklauseln der beteiligten Parteien zu berücksichtigen. Versicherungen müssen, wie allgemein bekannt, bei eventueller Inanspruchnahme frühzeitig informiert werden.
Die verantwortlichen Vertragsparteien arbeiten mit dem hinzugezogenen Sachverständigen an der Klärung der einzelnen Punkte und einer Lösung der vorhandenen Situation, die zum Ziel hat, keine Kompromisse in der technischen Ausführung im Hinblick auf die dauerhafte Funktionsfähigkeit einzugehen. Der Sachverständige sprach von einer nachvollziehbaren Erwartung des Bauherren an die Funktions- und Gebrauchsfähigkeit der eingebauten Baustoffe und Produktsysteme von mindestens 20 Jahren. Die handwerkliche Leistung sollte der in der „Königsdisziplin Bäderbau“ wünschenswerten Qualität entsprechen. Bürgermeister Peter Jakoby macht deutlich, dass er nicht bereit ist, Kompromisse einzugehen, die in den kommenden Jahren zu Folgeschäden führen. „Negativbeispiele gibt es hierfür genügend“ sagt Jakoby.
Der Eröffnungstermin des Schwimmbads kann daher bis zur Klärung des Sachverhaltes und einer angepassten Terminplanung leider nicht benannt werden.